Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen, Werkleistungen, Dienstleistungen, Prüfungen, Wartungen und sonstige Leistungen der

Technische Anlagen Schmidt

gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Leistungsbereich

Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:

  • Elektroinstallationen
  • Erweiterung und Modernisierung elektrischer Anlagen
  • Reparaturen und Störungsbeseitigungen
  • Fehlersuche und Fehlerdiagnosen
  • Elektrochecks
  • DGUV V3-Prüfungen
  • Prüfung elektrischer Anlagen nach den jeweils geltenden technischen Regeln
  • Photovoltaikanlagen einschließlich Prüfung, Wartung und Nachrüstung
  • Wallbox-Installationen
  • Lieferung und Montage elektrotechnischer Komponenten
  • Beratungsleistungen
  • Digitale Voranfragen
  • Online-Terminbuchungen über die Unternehmenswebsite
  • Materiallieferungen im Zusammenhang mit beauftragten Leistungen

1.3 Geltung der AGB

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

1.4 Maßgebliche Fassung

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote

Die auf der Website dargestellten Leistungen, Preise oder Informationen stellen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern dienen der unverbindlichen Information des Kunden.

2.2 Anfrage und Angebot

Anfragen des Kunden, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular, über Online-Terminbuchungen oder über andere digitale Kommunikationswege erfolgen, sind zunächst unverbindlich.

Soweit erforderlich, erstellt Technische Anlagen Schmidt auf Grundlage der vorliegenden Informationen ein individuelles Angebot oder bestätigt den Auftrag.

2.3 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

  • die schriftliche Auftragsbestätigung,
  • die ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Kunden,
  • oder spätestens mit Beginn der Ausführung der beauftragten Arbeiten.

2.4 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet, stellen sie eine unverbindliche Kalkulation des voraussichtlichen Leistungsumfangs dar.

Ergeben sich während der Ausführung zusätzliche Arbeiten, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren, werden diese dem Kunden vor Durchführung mitgeteilt und – soweit erforderlich – gesondert vereinbart.

2.5 Digitale Terminbuchungen

Die Buchung eines Termins über die Website stellt zunächst eine Terminanfrage bzw. Terminreservierung dar. Ein verbindlicher Vertrag über die Durchführung der Arbeiten kommt erst nach Bestätigung durch Technische Anlagen Schmidt oder spätestens mit Aufnahme der Arbeiten zustande.